Dokumentenmanagement

Die Papier- und Dokumentenflut in den Unternehmen nimmt immer umfangreichere Formen an. Dabei werden durch Gesetze und Nachweispflichten teilweise jahrelange Aufbewahrzungszeiten vorgeschrieben.

 

Wir sind gerade dabei mit der selben Logik die wir in der Finanz- und Lohnbuchhaltung (gemäß § 6 Nr. 3 + 4 StBerG) anwenden, ein einfach zu bedienendes DMS zuentwickeln.

 

Dabei sind Begriffe wie automatische Indexierung, Workflow, Verknüpfung mit bestehender Software, digitale Patientenakte und weitere in der Überlegung.

 

Wenn sie möchten werden wir sie per Newsletter über die Entwicklung auf dem laufenden halten.

Alle Arbeiten gemäß

§ 6 Nr. 3 + 4 Steuerberatergesetz

(ohne Rechts- oder Steuerberatung)